Psychotherapie in Privatpraxis nicht nur für privat Versicherte

In Deutschland warten psychisch kranke Menschen durchschnittlich mehr als 3 Monate auf ein Erstgespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Das ist eine sehr lange Zeit, in der sich z.B. eine Depression auch noch verschlechtern kann. Es fehlt nicht grundsätzlich an gut ausgebildeten Psychotherapeuten, sondern es fehlen Kassenzulassungen, da diese inzwischen streng limitiert sind, d.h. es gibt faktisch (v.a. im städtischen Bereich) keine Neuniederlassungen mehr, sondern es können nur noch bestehende Praxen übernommen werden, wenn der bisherige Praxisinhaber seine Tätigkeit aufgibt. Deshalb gibt es seit einiger Zeit eine gesetzliche Regelung (§13 Absatz 3 SGB V) nach der es auch gesetzlich Versicherten möglich ist, die Kosten für ihre Psychotherapie bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten (Arzt oder Psychologen) von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dies ist das sog. „Kostenerstattungsverfahren“ und es setzt immer dann ein, wenn eine Patientin/ ein Patient nicht innerhalb „eines angemessenen Zeitraumes (4-6 Wochen, je nach Kasse) einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten bekommen kann“.

Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht abgewiesen oder vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie benötigen. Die Kassen sind gestzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen und den Weg zum privaten Therapeuten nicht scheuen.

weitere Infos: Flyer Kostenerstattung